Cannabis

Cannabinoide | Handelsnamen: Sativex, Dronabinol etc.

Allgemeine Informationen

Cannabis* wird aus den Blüten und dem Harz der weiblichen Hanfpflanze gewonnen. Zentral für die rauscherzeugende Wirkung, aber vermutlich auch für die medizinische Verwendung, ist der Inhaltsstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Die medizinische Verwendung weiterer natürlicher Cannabinoide wie z.B. jene von Cannabidiol (CBD) wird aktuell erforscht. Obwohl es sich bei Cannabis um ein pflanzliches Produkt handelt, darf weder das Potenzial noch das Risiko einer Anwendung unterschätzt werden.

Die Wirkung von Cannabis bei Depressionen, Angststörungen und bipolaren Erkrankungen ist umstritten. Studien kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Während die Substanz bei mehreren Menschen die Beschwerden drastisch verschlimmerte, verbesserten sich bei einigen die Symptome. Eine abschliessende Beurteilung ist bis dato nicht möglich. Sicher ist jedoch, dass die Anwendung von Cannabis bei den erwähnten Erkrankungen mit erheblichen Risiken verbunden ist und nicht als Mittel erster Wahl dient.

Des Weiteren gilt es durch mehrere Studien als wissenschaftlich belegt, dass der Konsum von THC das Risiko an einer schizophrenen Psychose zu erkranken erhöht. 

Cannabis hat einen starken Einfluss auf das Lenken vor Fahrzeugen und das Bedienen von Maschinen. Auch bei legalem Konsum gilt absolutes Fahrverbot. Cannabiskonsum kann -je nach Testverfahren- über Wochen hinweg nachgewiesen werden. Bezüglich Alkohol wurden Wechselwirkungen festgestellt, jedoch noch nicht abschliessend erforscht. Die kombinierte Einnahme beider Substanzen wird daher nicht empfohlen. Cannabis kann (muss aber nicht) bei intensivem Konsum psychisch abhängig machen.

Wichtig ist auch der Hinweis, dass Männer sowie Frauen mind. 3 Monate vor der Zeugung eines Kindes den Cannabiskonsum einstellen müssen um eine Schädigung des Fötus auszuschliessen. Während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist der Konsum für Frauen ebenfalls kontraindiziert!

Cannabis bzw. THC ist in der EU sowie in der Schweiz offiziell als Betäubungsmittel klassifiziert. Der Besitz ohne ärztliches Rezept ist strafbar. Ebenfalls strafbar ist der Verkauf oder die kostenlose Weitergabe ohne entsprechende Lizenz. Weiters zur rechtlichen Situation und den legalen Anwendungsgebieten siehe „Indikation & Rechtliches“.

*In diesem Text wird Cannabis umgangssprachlich verwendet.

Indikationen & Rechtliches

Primär ist Cannabis bezüglich der Behandlung von…

  • Spasmen (erhöhte Eigenspannung der Skelettmuskulatur wie sie beispielsweise bei Multipler Sklerose vorkommt)
  • Übelkeit/Erbrechen bei Chemotherapie
  • Neuropathischen Schmerzen
  • Anorexie mit Gewichtsverlust bei HIV/AIDS
  • Tumorschmerzen
  • Lennox-Gastaut-Syndrom (spezielle Form der Epilepsie)
  • Dravet-Syndrom (spezielle Form der Epilepsie)

…erforscht. Studien bezüglich anderer Erkrankungen sind im Gange.

Die gesetzlichen Einschränkungen bzw. die Hürden zur Anwendungsmöglichkeit von Cannabis als Medikament unterscheiden sich je nach Staat sehr stark. Allerdings sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz Cannabis-Produkte erhältlich. Während  beispielsweise in der Schweiz die Zulassung auf die Spastizität bei Multipler Sklerose eingeschränkt ist (für alle anderen Indikationen braucht es eine explizite Genehmigung des Bundesamtes für Gesundheit), hat Deutschland darauf verzichtet spezifische Indikationen zu definieren. Dies ermöglicht, dass Cannabis für sämtliche Beschwerden verordnet werden kann, wenn Zitat:

„…eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht“ oder wenn diese Leistung „…im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann“.

Anders formuliert: Cannabis darf in Deutschland nur dann verschrieben werden, wenn bezüglich einer klinisch relevanten Erkrankung keine angemessene und erfolgversprechende Therapiemethode existiert (weder medikamentös noch anderweitig), bestehende Therapien aus medizinischen Gründen nicht angewendet werden können oder sämtliche Therapieversuche mit bestehenden Therapieverfahren fehl schlugen (Therapieresistenz).

In Österreich sind THC-haltige Fertigarzneimittel auf Suchtrezeptverordnung erhältlich.

Dosierung & Anwendung

Die Dosierung und Einnahme hängt vom jeweiligen Präparat ab. Je nach Staat gibt es unterschiedliche Arzneimittel, meist in Form von Mundsprays, Tropfen aber auch Kapseln. Cannabispräparate sollten langsam aufdosiert werden. Eine engmaschige ärztliche Betreuung ist unabdingbar.

Pharmakokinetik

max. Plasmakonzentration: je nach Applikationsform unterschiedlich (durchschnittlich nach ca. 30min)

Halbwertszeit THC: 9-52 Stunden

Bioverfügbarkeit: je nach Applikationsform unterschiedlich

Wirkungseintritt: je nach Applikationsform unterschiedlich (ca. 2min bis hin zu 2h nach einmaligem Konsum)

Nebenwirkungen

Die hier aufgeführten Nebenwirkungen beziehen sich auf klinische Studien mit dem Medikament Nabiximols, welches primär unter dem Handelsnamen «Sativex» vertrieben wird. Nabiximols enthält sowohl THC als auch CBD und ist als Mundspray erhältlich. Nebenwirkungen anderer Inhaltsstoffe von Cannabis sind nicht berücksichtigt. Auch nicht aufgeführt sind die unerwünschten Wirkungen abweichender Applikationsformen.

Sehr häufig (mehr als 10%): Schwindel, Müdigkeit, gerötete Augen.

Häufig (1-10%): Erhöhter oder verminderter Appetit, Depressionen bzw. deren Verschlechterung, Desorientierung, Dissoziation (inkl. Depersonalisation/Derealisation, Bewusstseinsveränderungen etc.), euphorische Stimmung, Erinnerungslücken, Gleichgewichtsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen, Sprechstörungen, Störung des Geschmacksempfindens, Lethargie, Gedächtnisstörungen, Schläfrigkeit, verschwommenes Sehen, Verstopfungen oder Durchfall, Mundtrockenheit, Blutarmut, Entzündung der Mundschleimhaut, Übelkeit und/oder Erbrechen, Unbehagen, Schmerzen in der Mundhöhle, Schwächeanfälle, Tunkenheitsgefühl, Stürze.

Gelegentlich (0.1-1%): Rachenentzündung, vorübergehende Psychosen (inkl. Halluzinationen, Sinnestäuschungen, Wahnvorstellungen und Paranoia) bis hin zur Auslösung einer chronischen Schizophrenie, Suizidgedanken, Ohnmachtsanfälle, Herzklopfen und/oder Herzrasen, Bluthochdruck, Reizung des Rachens, Bauchschmerzen, Mundschleimhaut-Verfärbung/Irritation/Ablösung, Zahnverfärbung.

Selten (0.01-0.1%): keine

Weitere (sehr seltene Nebenwirkungen/Einzelfälle/Häufigkeit unbekannt): Angstzustände und/oder Panikattacken (vorübergehend oder als Auslöser chronischer Symptome).

Menschen mit Depressionen und/oder Angststörungen gehen oft automatisch davon aus, sämtliche und/oder die schwersten Nebenwirkungen zu entfalten. Diese Annahme ist objektiv nicht begründet. Üblicherweise lassen die meisten (nicht alle) unerwünschten Wirkungen mit der Zeit nach oder verschwinden ganz. Bei schwerwiegenden Komplikationen muss jedoch ein Arzt konsultiert werden.

Kontraindikationen & Wechselwirkungen

Fragen Sie, bevor Sie Medikamente einnehmen immer Ihren Arzt oder Apotheker bezüglich Nebenwirkungen, Kontraindikationen (Gegenanzeigen) und Wechselwirkungen mit anderen (auch frei verkäuflichen) Medikamenten.

 

Nicht konsumieren dürfen Sie Cannabis:

  • Wenn Sie allergisch gegenüber einem Inhaltsstoff Ihres Cannabis-Präparates sind.
  • Wenn Sie Suizidgedanken haben oder Suizidversuche unternommen haben.
  • Wenn Sie oder ein direkter Verwandter von Ihnen psychotische Erkrankung (z.B. Schizophrenie) aufweist.
  • Wenn Sie stillen.

 

Beim Konsum von Cannabis ist Vorsicht geboten…

  • Wenn Sie schwanger sind oder vorhaben, schwanger zu werden bzw. ein Kind zu zeugen. Sowohl für zeugungsfähige Männer als auch Frauen im gebärfähigen Alter gilt, dass Sie eine verlässliche Verhütungsmethode benutzen müssen, wenn Sie dieses Arzneimittel anwenden oder angewendet haben, das gilt bis zu 3 Monate nach Beendigung der Behandlung.
  • Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind.
  • Wenn Sie Epileptiker/in sind oder früher Krampfanfälle hatten.
  • Wenn Sie Leber- oder Nierenerkrankungen haben.
  • Wenn Sie unter Herzbeschwerden leiden oder einen Herzinfarkt hatten.
  • Wenn Sie Bluthochdruck haben.
  • Wenn Sie unter psychischen Erkrankungen leiden (inkl. Depressionen, Angst- und Panikzustände etc.)
  • Wenn Sie zu Suchterkrankungen neigen, aktuell suchtkrank sind oder es früher einmal waren.
  • Wenn Sie älter als 65 Jahre sind.
  • Falls Sie Probleme damit haben, alltägliche Bewegungen und Aktivitäten auszuführen.

 

Cannabis soll mit den folgenden Arzneimitteln nur mit Vorsicht angewendet werden:

  • Benzodiazepine
  • Barbituriate
  • Z-Drugs
  • Johanniskraut
  • Muskelrelaxanzien
  • Opiate/Opioide (Schmerzmittel)
  • Carbamazepin (mood-stabilizer/Antiepileptikum)
  • Ketoconazol (zur Behandlung von Pilzerkrankungen)
  • Ritonavir (gegen HIV/AIDS)
  • Clarithromycin (Antibiotikum)
  • Rifampicin (Antibiotikum/gegen Tuberkulose)
  • Weitere Interaktionen wurden noch nicht erforscht.

Diese Liste entspricht den aktuell verfügbaren Informationen, weitere Interaktionen und Kontraindikationen sind allerdings keineswegs auszuschliessen! Sprechen Sie unbedingt Ihren Arzt auf bestehende Erkrankungen und Veränderungen Ihrer Medikation (betrifft auch rezeptfreie Präparate) an, auch wenn auf dieser Liste keine Informationen vermerkt sind.

Überdosierung

 

Die maximal empfohlene Tagesdosis Cannabis (THC und/oder CBD) ist nicht genau definiert, da die Behandlung im off-label use erfolgt. Bei einer Überdosierung sind folgende Symptome möglich:

  • Schwindel
  • Halluzinationen
  • Paranoia
  • Wahnvorstellungen
  • Angstzustände
  • Herzrasen
  • Verlangsamter Herzschlag
  • Blutdruckabfall
  • etc.

Ein spezifisches Antidot (Gegenmittel) zu Cannabis (THC/CBD) ist nicht bekannt. Die Herzfunktion sollte überwacht werden.

Wenden Sie sich bei schweren Überdosierungen bzw. schweren Symptomen an Ihren Arzt oder ggf. an den Notruf.

Die hier erwähnten Angaben beschränken sich einzig auf Cannabis (THC/CBD). Bei Mischkonsum mit anderen Substanzen -selbst wenn diese in der ärztlich verordneten Menge eingenommen wurden- gelten unter Umständen andere Werte.

Schwangerschaft & Stillzeit

Bereits 3 Monate vor der Empfängnis muss der Cannabiskonsum eingestellt werden um Schädigungen des Fötus zu verhindern. Dies gilt für Männer genauso wie für Frauen.

Cannabis darf während der Schwangerschaft nicht verwendet werden.

Zudem ist im Hinblick auf die beachtlichen Mengen von Cannabinoiden, die in der Muttermilch übertreten eine Gefahr von Entwicklungs­störungen bei Kindern klar gegeben. Wenn Sie stillen dürfen Sie keinesfalls Cannabis konsumieren.

Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.
Cannabis bzw. THC ist in allen deutschsprachigen Staaten gesetzlich als Betäubungsmittel klassifiziert. Der Besitz
ohne ärztliches Rezept sowie der Handel und die kostenlose Weitergabe ohne Lizenz sind strafbar.
Die Einnahme muss ärztlich überwacht werden.

Stand der Information: Dezember 2018

Cannabidiol (CBD)

Tetrahydrocannabinol (THC)

Direct Links: Botox • Buprenorphin • LisdexamphetaminMethylphenidat

Cannabis

Cannabinoide | Handelsnamen: Sativex, Dronabinol, Nabilon etc.

Allgemeine Informationen

Cannabis* wird aus den Blüten und dem Harz der weiblichen Hanfpflanze gewonnen. Zentral für die rauscherzeugende Wirkung, aber vermutlich auch für die medizinische Verwendung, ist der Inhaltsstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Die medizinische Verwendung weiterer natürlicher Cannabinoide wie z.B. jene von Cannabidiol (CBD) wird aktuell erforscht. Obwohl es sich bei Cannabis um ein pflanzliches Produkt handelt, darf weder das Potenzial noch das Risiko einer Anwendung unterschätzt werden.

Die Wirkung von Cannabis bei Depressionen, Angststörungen und bipolaren Erkrankungen ist umstritten. Studien kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Während die Substanz bei mehreren Menschen die Beschwerden drastisch verschlimmerte, verbesserten sich bei einigen die Symptome. Eine abschliessende Beurteilung ist bis dato nicht möglich. Sicher ist jedoch, dass die Anwendung von Cannabis bei den erwähnten Erkrankungen mit erheblichen Risiken verbunden ist und nicht als Mittel erster Wahl dient.

Des Weiteren gilt es durch mehrere Studien als wissenschaftlich belegt, dass der Konsum von THC das Risiko an einer schizophrenen Psychose zu erkranken erhöht.

Cannabis hat einen starken Einfluss auf das Lenken vor Fahrzeugen und das Bedienen von Maschinen. Auch bei legalem Konsum gilt absolutes Fahrverbot. Cannabiskonsum kann -je nach Testverfahren- über Wochen hinweg nachgewiesen werden. Bezüglich Alkohol wurden Wechselwirkungen festgestellt, jedoch noch nicht abschliessend erforscht. Die kombinierte Einnahme beider Substanzen wird daher nicht empfohlen. Cannabis kann (muss aber nicht) bei intensivem Konsum psychisch abhängig machen.

Wichtig ist auch der Hinweis, dass Männer sowie Frauen mind. 3 Monate vor der Zeugung eines Kindes den Cannabiskonsum einstellen müssen um eine Schädigung des Fötus auszuschliessen. Während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist der Konsum für Frauen ebenfalls kontraindiziert!

Cannabis bzw. THC ist in der EU sowie in der Schweiz offiziell als Betäubungsmittel klassifiziert. Der Besitz ohne ärztliches Rezept ist strafbar. Ebenfalls strafbar ist der Verkauf oder die kostenlose Weitergabe ohne entsprechende Lizenz. Weiters zur rechtlichen Situation und den legalen Anwendungsgebieten siehe „Indikation & Rechtliches“.

*In diesem Text wird Cannabis umgangssprachlich verwendet.

Indikationen & Rechtliches

Primär ist Cannabis bezüglich der Behandlung von…

  • Spasmen (erhöhte Eigenspannung der Skelettmuskulatur wie sie beispielsweise bei Multipler Sklerose vorkommt)
  • Übelkeit/Erbrechen bei Chemotherapie
  • Neuropathischen Schmerzen
  • Anorexie mit Gewichtsverlust bei HIV/AIDS
  • Tumorschmerzen
  • Lennox-Gastaut-Syndrom (spezielle Form der Epilepsie)
  • Dravet-Syndrom (spezielle Form der Epilepsie)

…erforscht. Studien bezüglich anderer Erkrankungen sind im Gange.

Die gesetzlichen Einschränkungen bzw. die Hürden zur Anwendungsmöglichkeit von Cannabis als Medikament unterscheiden sich je nach Staat sehr stark. Allerdings sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz Cannabis-Produkte erhältlich. Während  beispielsweise in der Schweiz die Zulassung auf die Spastizität bei Multipler Sklerose eingeschränkt ist (für alle anderen Indikationen braucht es eine explizite Genehmigung des Bundesamtes für Gesundheit), hat Deutschland darauf verzichtet spezifische Indikationen zu definieren. Dies ermöglicht, dass Cannabis für sämtliche Beschwerden verordnet werden kann, wenn Zitat:

„eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht“ oder wenn diese Leistung „im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann“.

Anders formuliert: Cannabis darf in Deutschland nur dann verschrieben werden, wenn bezüglich einer klinisch relevanten Erkrankung keine angemessene und erfolgversprechende Therapiemethode existiert (weder medikamentös noch anderweitig), bestehende Therapien aus medizinischen Gründen nicht angewendet werden können oder sämtliche Therapieversuche mit bestehenden Therapieverfahren fehl schlugen (Therapieresistenz).

In Österreich sind THC-haltige Fertigarzneimittel auf Suchtrezeptverordnung erhältlich.

Dosierung & Anwendung

Die Dosierung und Einnahme hängt vom jeweiligen Präparat ab. Je nach Staat gibt es unterschiedliche Arzneimittel, meist in Form von Mundsprays, Tropfen aber auch Kapseln. Cannabispräparate sollten langsam aufdosiert werden. Eine engmaschige ärztliche Betreuung ist unabdingbar.

Pharmakokinetik

max. Plasmakonzentration: je nach Applikationsform unterschiedlich (durchschnittlich nach ca. 30 Minuten)

Halbwertszeit THC: 9-52 Stunden

Bioverfügbarkeit: je nach Applikationsform unterschiedlich

Wirkungseintritt: je nach Applikationsform unterschiedlich (2 Minuten bis hin zu 2 Stunden)

Nebenwirkungen

Die hier aufgeführten Nebenwirkungen beziehen sich auf klinische Studien mit dem Medikament Nabiximols, welches primär unter dem Handelsnamen «Sativex» vertrieben wird. Nabiximols enthält sowohl THC als auch CBD und ist als Mundspray erhältlich. Nebenwirkungen anderer Inhaltsstoffe von Cannabis sind nicht berücksichtigt. Auch nicht aufgeführt sind die unerwünschten Wirkungen abweichender Applikationsformen.

Sehr häufig (mehr als 10%):

  • Schwindel
  • Müdigkeit
  • gerötete Augen

Häufig (1-10%):

  • Erhöhter oder verminderter Appetit
  • Depressionen bzw. deren Verschlechterung
  • Desorientierung
  • Dissoziation (inkl. Depersonalisation/Derealisation, Bewusstseinsveränderungen etc.)
  • Euphorische Stimmung
  • Erinnerungslücken
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Aufmerksamkeitsstörungen
  • Sprechstörungen
  • Störung des Geschmacksempfindens
  • Lethargie
  • Gedächtnisstörungen
  • Schläfrigkeit
  • Verschwommenes Sehen
  • Verstopfungen oder Durchfall
  • Mundtrockenheit
  • Blutarmut
  • Entzündung der Mundschleimhaut
  • Übelkeit und /oder Erbrechen
  • Unbehagen
  • Schmerzen in der Mundhöhle 
  • Schwächeanfälle
  • Tunkenheitsgefühl
  • Stürze

Gelegentlich (0.1-1%):

  • Rachenentzündung
  • Vorübergehende Psychosen (inkl. Halluzinationen, Sinnestäuschungen, Wahnvorstellungen und Paranoia) bis hin zur Auslösung einer chronischen Schizophrenie
  • Suizidgedanken
  • Ohnmachtsanfälle
  • Herzklopfen und/oder Herzrasen
  • Bluthochdruck
  • Reizung des Rachen,
  • Bauchschmerzen
  • Mundschleimhaut-Verfärbung/Irritation/Ablösung
  • Zahnverfärbung
  • Selten (0.01-0.1%):
  • keine

 Weitere (sehr seltene Nebenwirkungen/Einzelfälle/Häufigkeit unbekannt):

  • Angstzustände und/oder Panikattacken (vorübergehend oder als Auslöser chronischer Symptome).

Menschen mit Depressionen und/oder Angststörungen gehen oft automatisch davon aus, sämtliche und/oder die schwersten Nebenwirkungen zu entfalten. Diese Annahme ist objektiv nicht begründet. Üblicherweise lassen die meisten (nicht alle) unerwünschten Wirkungen mit der Zeit nach oder verschwinden ganz. Bei schwerwiegenden Komplikationen muss jedoch ein Arzt konsultiert werden.

Kontraindikationen & Wechselwirkungen

Fragen Sie, bevor Sie Medikamente einnehmen immer Ihren Arzt oder Apotheker bezüglich Nebenwirkungen, Kontraindikationen (Gegenanzeigen) und Wechselwirkungen mit anderen (auch frei verkäuflichen) Medikamenten.

 

Nicht konsumieren dürfen Sie Cannabis:

  • Wenn Sie allergisch gegenüber einem Inhaltsstoff Ihres Cannabis-Präparates sind.
  • Wenn Sie Suizidgedanken haben oder Suizidversuche unternommen haben.
  • Wenn Sie oder ein direkter Verwandter von Ihnen psychotische Erkrankung (z.B. Schizophrenie) aufweist.
  • Wenn Sie stillen.

 

Beim Konsum von Cannabis ist Vorsicht geboten…

  • Wenn Sie schwanger sind oder vorhaben, schwanger zu werden bzw. ein Kind zu zeugen. Sowohl für zeugungsfähige Männer als auch Frauen im gebärfähigen Alter gilt, dass Sie eine verlässliche Verhütungsmethode benutzen müssen, wenn Sie dieses Arzneimittel anwenden oder angewendet haben, das gilt bis zu 3 Monate nach Beendigung der Behandlung.
  • Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind.
  • Wenn Sie Epileptiker/in sind oder früher Krampfanfälle hatten.
  • Wenn Sie Leber- oder Nierenerkrankungen haben.
  • Wenn Sie unter Herzbeschwerden leiden oder einen Herzinfarkt hatten.
  • Wenn Sie Bluthochdruck haben.
  • Wenn Sie unter psychischen Erkrankungen leiden (inkl. Depressionen, Angst- und Panikzustände etc.)
  • Wenn Sie zu Suchterkrankungen neigen, aktuell suchtkrank sind oder es früher einmal waren.
  • Wenn Sie älter als 65 Jahre sind.
  • Falls Sie Probleme damit haben, alltägliche Bewegungen und Aktivitäten auszuführen.

 

Cannabis soll mit den folgenden Arzneimitteln nur mit Vorsicht angewendet werden:

  • Benzodiazepine
  • Barbituriate
  • Z-Drugs
  • Johanniskraut
  • Muskelrelaxanzien
  • Opiate/Opioide (Schmerzmittel)
  • Carbamazepin (mood-stabilizer/Antiepileptikum)
  • Ketoconazol (zur Behandlung von Pilzerkrankungen)
  • Ritonavir (gegen HIV/AIDS)
  • Clarithromycin (Antibiotikum)
  • Rifampicin (Antibiotikum/gegen Tuberkulose)
  • Weitere Interaktionen wurden noch nicht erforscht.

Diese Liste entspricht den aktuell verfügbaren Informationen, weitere Interaktionen und Kontraindikationen sind allerdings keineswegs auszuschliessen! Sprechen Sie unbedingt Ihren Arzt auf bestehende Erkrankungen und Veränderungen Ihrer Medikation (betrifft auch rezeptfreie Präparate) an, auch wenn auf dieser Liste keine Informationen vermerkt sind.

Überdosierung

 

Die maximal empfohlene Tagesdosis Cannabis (THC und/oder CBD) ist nicht genau definiert, da die Behandlung im off-label use erfolgt. Bei einer Überdosierung sind folgende Symptome möglich:

  • Schwindel
  • Halluzinationen
  • Paranoia
  • Wahnvorstellungen
  • Angstzustände
  • Herzrasen
  • Verlangsamter Herzschlag
  • Blutdruckabfall
  • etc.

Ein spezifisches Antidot (Gegenmittel) zu Cannabis (THC/CBD) ist nicht bekannt. Die Herzfunktion sollte überwacht werden.

Wenden Sie sich bei schweren Überdosierungen bzw. schweren Symptomen an Ihren Arzt oder ggf. an den Notruf.

Die hier erwähnten Angaben beschränken sich einzig auf Cannabis (THC/CBD). Bei Mischkonsum mit anderen Substanzen -selbst wenn diese in der ärztlich verordneten Menge eingenommen wurden- gelten unter Umständen andere Werte.

Schwangerschaft & Stillzeit

Bereits 3 Monate vor der Empfängnis muss der Cannabiskonsum eingestellt werden um Schädigungen des Fötus zu verhindern. Dies gilt für Männer genauso wie für Frauen.

Cannabis darf während der Schwangerschaft nicht verwendet werden.

Zudem ist im Hinblick auf die beachtlichen Mengen von Cannabinoiden, die in der Muttermilch übertreten eine Gefahr von Entwicklungs­störungen bei Kindern klar gegeben. Wenn Sie stillen dürfen Sie keinesfalls Cannabis konsumieren.

Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt. Cannabis bzw. THC ist in allen deutschsprachigen Staaten gesetzlich als Betäubungsmittel klassifiziert. Der Besitz ohne ärztliches Rezept sowie der Handel und die kostenlose Weitergabe ohne Lizenz sind strafbar. Die Einnahme muss ärztlich überwacht werden.

Stand der Information: Dezember 2018

Direct Links:
Botox •
 Buprenorphin • LisdexamphetaminMethylphenidat